Im Anschluss an seinen Beschluss Nr. EX 20-3 vom 16. März 2020, mit dem alle Fristen des EUIPO bis zum 1. Mai 2020 verlängert wurden, erließ der Exekutivdirektor des EUIPO einen weiteren Beschluss zur Fristverlängerung. Gemäß Beschluss Nr. EX 20-4 vom 29. April 2020 werden alle zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 17. Mai 2020 ablaufenden Fristen, die alle Parteien in Verfahren vor dem EUIPO betreffen, bis zum 18. Mai 2020 verlängert.
Wenn die Parteien jedoch innerhalb dieser Frist Stellungnahmen einreichen, wird das Verfahren wie gewohnt fortgesetzt und der Fall wird nicht bis zum Ablauf der verlängerten Frist ausgesetzt.