Wir bieten Ihnen die gesamte Palette an Dienstleistungen, die Sie für den Schutz und die Durchsetzung Ihrer geistigen Eigentumsrechte benötigen
und insbesondere von Marken und Geschmacksmustern
Ein Geschmacksmuster ist das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon. Es kann die Form eines Stuhls, einer Lampe, einer Flasche, die Textur eines Textils, eine Verzierung auf einem Produkt usw. sein.
In der EU kann einem Geschmacksmuster Schutz als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) gewährt werden, wenn es neu ist und Eigenart hat. In einigen Ländern kann ein Geschmacksmuster auch bestehen, ohne eingetragen zu sein.
Wie bei den Marken kann ein Geschmacksmuster national, regional (z. B. das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster in der EU) oder international geschützt werden.
Sie müssen es nicht, aber wir empfehlen es. Eingetragene Geschmacksmuster sind leichter durchsetzbar und können länger geschützt werden. Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster können bis zu 25 Jahre lang geschützt werden, während nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) 3 Jahre ab dem Tag geschützt sind, an dem sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden (Offenbarung).
Anders als Marken sind Geschmacksmuster nicht für eine klar definierte Liste von Waren und Dienstleistungen geschützt. Dienstleistungen sind nicht das, was durch Geschmacksmuster geschützt wird. Ein Erzeugnis (oder eine Erzeugniskategorie) muss in der Anmeldung Ihres eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters angegeben werden, aber der Schutz ist nicht auf diese bestimmte Ware beschränkt.