Wir bieten Ihnen die gesamte Palette an Dienstleistungen, die Sie für den Schutz und die Durchsetzung Ihrer geistigen Eigentumsrechte benötigen
und insbesondere von Marken und Geschmacksmustern
EUTM steht für European Union Trade Mark. EUTMs (oder europäische Marken) sind beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante eingetragen. Eine EUTM - wie jede andere nationale Marke - ermöglicht es dem Verbraucher, Waren/Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu identifizieren. Deshalb ist sie so wichtig, wenn Sie Ihr Unternehmen gründen oder ein neues Produkt/eine neue Dienstleistung auf den Markt bringen.
Eine EU-Marke ist ein einheitliches Recht, das Schutz in der gesamten EU bietet (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern). Nationale Marken können in jedem EU-Mitgliedstaat eingetragen werden, aber EU-Marken werden empfohlen, wenn Ihr Unternehmen in mehr als einem EU-Land tätig ist oder die Absicht besteht, dies in naher Zukunft zu tun.
Ein Zeichen, das verwendet werden kann, um die Herkunft von Waren/Dienstleistungen zu identifizieren. Dieses Zeichen kann ein Wort, ein Logo, eine Kombination aus Bildelementen und Wörtern, eine Form, eine Farbe, ein Klang, eine Bewegung, ein Hologramm usw. sein. Wichtig ist, dass sowohl das Zeichen als auch die Waren/Dienstleistungen, die Sie schützen wollen, klar definiert sind. Die rechtlichen Voraussetzungen sind für alle Markenarten gleich, aber es gibt für jede von ihnen eine eigene Rechtsprechung und EUIPO-Praxis. Wir können Ihnen dabei helfen.
Sobald Sie Ihr Zeichen haben, müssen wir uns auf eine Liste von Waren/Dienstleistungen einigen, für die Sie Schutz erhalten möchten. Außerdem müssen wir prüfen, ob kein anderes Unternehmen eine Marke für dieselben oder ähnliche Waren/Dienstleistungen besitzt oder verwendet. Danach können wir eine EU-Marke elektronisch anmelden. Das EUIPO wird dann mit der Prüfung Ihrer Markenanmeldung beginnen.
Es gibt zwei Arten von Gebühren: amtliche Gebühren (ab 850 €) und Anwaltsgebühren.
Wenden Sie sich an uns, um einen maßgeschneiderten Kostenvoranschlag zu erhalten.