Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 offiziell verlassen. Was bedeutet das für Inhaber von Unionsmarken (EUTM)? Sind Ihre Unionsmarken betroffen? Müssen Sie eine neue nationale britische Marke registrieren? Müssen Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Anmeldung einreichen?
Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union zwar am 31. Januar 2020 verlassen, die Übergangsphase begann jedoch am 1. Februar 2020 und endet am 31. Dezember 2020. Während dieser Zeit gelten die einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften weiterhin für Unionsmarken. Das bedeutet, dass Unionsmarken im Vereinigten Königreich bis zum Ende der Übergangsphase weiterhin wirksam bleiben.
Nach diesem Datum hängt alles vom Status der Unionsmarke ab. Am 1. Januar 2021 treten die Bestimmungen des Austrittsabkommens zum geistigen Eigentum (Titel IV) in Kraft. Gemäß dem Austrittsabkommen wird für jede eingetragene Unionsmarke eine britische Marke gebührenfrei geschaffen. Diese neu geschaffenen nationalen Marken behalten den ursprünglichen Anmeldetag der Unionsmarke. Eine erneute Prüfung der Marke durch das britische Amt für geistiges Eigentum (UKIPO) findet nicht statt.
Inhaber von Unionsmarkenanmeldungen, die am 1. Januar 2021 noch anhängig sind, müssen hingegen innerhalb von neun Monaten eine vergleichbare britische Marke registrieren lassen, um den Anmeldetag der Unionsmarkenanmeldung zu behalten. Es fallen die üblichen Gebühren des UKIPO an. Eine gründliche Überprüfung Ihres Markenportfolios wird empfohlen, um sicherzustellen, dass dabei keine Priorität verloren geht.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Umami Law wenden.